20 Weiter decken sich die Schilderung von D.________ mit den Aussagen weiterer Personen und auch teilweise mit jenen des Beschuldigten, wie auch mit den objektiven Erkenntnissen, so der Telekommunikationsüberwachung und den Sicherstellungen. Auf die Angaben von D.________ kann ohne weiteres abgestellt werden, zumal die Aussagen ja auch parteiöffentlich gemacht worden sind. (…)