946, vgl. die Nachricht des Beschuldigten «ja, wenn gut ist»), akzeptierte sodann das Angebot (mehrfach) bejahend durch «ok» (pag. 946 und 949 f.), nahm unbestrittenermassen ein Muster des Heroins entgegen (pag. 286 Z. 88), prüfte das Muster oder liess es prüfen, bestätigte die gute Qualität (pag. 951) und führte per Telefon Preisverhandlungen (pag. 953 f.). Soweit die Verteidigung vorbringt, der Beschuldigte habe keine Preisverhandlungen geführt, sind dieser Ansicht die Nachrichten auf pag. 953 f. entgegenzuhalten. Aus diesen Nachrichten geht deutlich hervor, dass die Preisverhandlungen gar vom Beschuldigten begonnen wurden und D.___