944 f.) samt Erkenntnissen aus den technischen Überwachungen (insbes. pag. 946 und 949 ff.) scheint folgende Kommunikation massgeblich: Am Montag, 14. August 2017 um 20:59 Uhr telefonierte D.________ mit dem Beschuldigten und fragte ihn: «Onkel, eine Frage: Brauchst Du Kaffee? Diese von Türkei-Kaffee». Der Beschuldigte antwortete: «(kurze Pause) … ja, wenn gut ist.». D.________ sagte daraufhin, dass er vielleicht dieses Wochenende vorbeikomme, woraufhin der Beschuldigte mit «ok» antwortete. D.________ sagte weiter: «Ok, ich bring dann 5,6 Kaffee für Dich», woraufhin der Beschuldigte erneut mit «ok» antwortete.