Zu den objektiven Beweismitteln ist präzisierend und ergänzend Folgendes festzuhalten: Dem Ermittlungsrapport der Kantonspolizei Bern, Regionalpolizei Seeland – Berner Jura vom 17. Januar 2019 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2015 in mehreren Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz als «Randperson» auftauchte. Es ging dabei jeweils um albanische Touristen, bei denen zwischen 50–200 Gramm Heroin sichergestellt werden konnte.