13 soweit von Relevanz, wird darauf direkt im Rahmen der konkreten Würdigung eingegangen. 10.5 Zu den objektiven Beweismitteln ist präzisierend und ergänzend Folgendes festzuhalten: Dem Ermittlungsrapport der Kantonspolizei Bern, Regionalpolizei Seeland – Berner Jura vom 17. Januar 2019 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2015 in mehreren Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz als «Randperson» auftauchte.