6 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1892) über den Beschuldigten eingeholt. An der Berufungsverhandlung vom 7./8. September 2023 wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 1896 ff.).