8 C.________ ebenfalls ausgeschlossen ist, da D.________ eine eigene Täuschungshandlung zum Vorwurf gemacht wurde. Das Regionalgericht erwog, D.________ habe das Wissen und Wollen um das motivierende Verhalten und den Irrtum gefehlt – so habe er die relevanten Lohnabrechnungen in verschlossenen Couverts erhalten, welche er ungeöffnet und in Unkenntnis um deren Inhalt den Ausländerbehörden weitergeleitet habe. Das Regionalgericht hat folglich den Vorwurf der Täuschung der Ausländerbehörden bei D.________ in subjektiver Hinsicht verneint.