In der rechtlichen Würdigung des D.________ vorgeworfenen Sachverhalts subsumierte das Regionalgericht Bern-Mittelland im Urteil vom 19. Oktober 2021 (PEN 20 644) was folgt (pag. 167 ff.): «Gemäss Beweisergebnis arbeitete der Beschuldigte mehrere Monate, jedenfalls von Oktober 2017 bis Oktober 2018, bei den Ehegatten ________ (A. und C.) bzw. war bei ihnen angestellt. Der Arbeitsvertrag vom 18.09.2017 sowie die drei Arbeitsbestätigungen (vom 6.12.2017, vom 23.7.2018 sowie vom 10.10.2018) sind als korrekt anzusehen. Obwohl der Beschuldigte nur unregelmässig Lohn ausbezahlt erhalten hatte, vertraute er darauf – wie ihm das von A.___