In diesem Strafverfahren hatte das Regionalgericht den Strafbefehl BM 19 11046 zu beurteilen, welchem folgender Sachverhalt zu Grunde lag (pag. 391): «D.________ täuschte die Ausländerbehörden, namentlich die Fremdenpolizei der Stadt Bern, mit teilweise unwahren Angaben namentlich betreffend Anstellungsverhältnis, Arbeitstätigkeit, Arbeitsort, Beschäftigungsdauer und -grad sowie Lohnzahlungen, dies im Arbeitsvertrag vom 18.09.2017, in den Arbeitsbestätigungen vom 06.12.2017, vom 23.07.2018 und vom 10.10.2018, in der Arbeitgeberbescheinigung vom 21. November 2018, mit den Lohnabrechnungen für Mai/Juni/Juli 2017 sowie für Okto-