die mit Beschluss vom 2. Mai 2022 ausgesprochene Sistierung des Revisionsverfahrens aufgehoben und das Verfahren wieder aufgenommen. Sodann wurde der Gesuchstellerin Gelegenheit gegeben, innert Frist das eingereichte Revisionsgesuch aufgrund der aktualisierten Aktenlage zu ergänzen (pag. 177 f.). 9. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 beantragte die Gesuchstellerin, es seien die (Vor-)Akten CIV 19 3079 und CIV 19 3505 beim Regionalgericht Bern-Mittelland zu edieren und das Revisionsverfahren bis zum Vorliegen rechtskräftiger Entscheide in diesen Verfahren zu sistieren (pag. 202 f.)