3. Mit Gesuch vom 8. Dezember 2021 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag der Gesuchstellerin, es sei der Strafbefehl im Verfahren BM 20 12900 vom 16. Juni 2020 aufzuheben und die Strafverfolgung gegen die Gesuchstellerin einzustellen (pag. 2). Eventualiter sei die Gesuchstellerin von den erhobenen Anschuldigungen von Schuld und Strafe freizusprechen. Die Bussen und Gebühren gemäss dem Strafbefehl seien der Gesuchstellerin zurückzuerstatten und dieser eine Genugtuung von CHF 1'000.00 zu bezahlen (pag. 2).