Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter wurde die Gesuchstellerin zu einer Verbindungsbusse von CHF 3'000.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage festgelegt wurde. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von CHF 3'900.00 auferlegt (pag. 21 f.). Der Strafbefehl erwuchs nach unbenutztem Ablauf der zehntägigen Einsprachefrist in Rechtskraft.