__ mit dem fehlenden Vorsatz das Vorliegen des wesentlichen Elements des subjektiven Tatbestands verneinte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass D.________ eine eigene, nicht mit dem Gesuchsteller in Mittäterschaft begangene Täuschungshandlung vorgeworfen wurde, wobei das Regionalgericht den Tatbestand des Vergehens gegen das AIG durch Täuschung der Behörden in subjektiver Hinsicht als nicht erfüllt erachtete. Daraus kann mitnichten geschlossen werden, dass nach den Denkgesetzen der Strafbefehl gegen den Gesuchsteller notwendigerweise falsch sein muss.