Zwischen dem Sachverhalt, welcher dem Strafbefehl des Gesuchstellers und dem Urteil gegen D.________ zugrunde liegt, besteht insoweit ein Konnex, als die vorübergehende Arbeitstätigkeit von D.________ für den Gesuchsteller und C.________ und die damit verbundene Übermittlung von Informationen und Dokumenten an die Ausländerbehörden – namentlich die Fremdenpolizei der Stadt Bern – das Rahmengeschehen bildet, in welchem die Straftat begangen wurde. Sowohl dem Gesuchsteller als auch D.___