lediglich in den Monaten Februar bis März 2018 vorwiegend für Umbauarbeiten im E.________ für A.________ und C.________ tätig war [und] in diesem Umfang Lohnzahlungen erhielt, bewirkten sie mittels dieser Falschangaben gegenüber den 5 Ausländerbehörden, dass D.________ die Kurzaufenthaltsbewilligung L vom 07.12.2017 inkl. Verlängerung bis 15.09.2019 und eine Bewilligung des Familiennachzugsgesuchs vom 07.12.2017 betr. seiner Ehegattin erhielt, was sie damit erreichen wollten.»