_ täuschte zusammen mit C.________ die Ausländerbehörden, namentlich die Fremdenpolizei der Stadt Bern, mit teilweise unwahren Angaben namentlich betr. Anstellungsverhältnis, Arbeitstätigkeit, Arbeitsort, Beschäftigungsdauer und -grad sowie Lohnzahlungen in Bezug auf D.________, dies im Arbeitsvertrag vom 18.09.2017, in den Arbeitsbestätigungen vom 06.12.2017, vom 23.07.2018 und vom 10.10.2018, in der Arbeitgeberbescheinigung vom 21.11.2018, mit den Lohnabrechnungen für Mai/Juni/Juli 2017 sowie für Oktober/November/Dezember 2017 und im Arbeitszeugnis vom 30.10.2018. Obwohl D.______