3. Mit Gesuch vom 8. Dezember 2021 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Gesuchstellers, es sei der Strafbefehl im Verfahren BM 19 11047 vom 16. Juni 2020 aufzuheben und die Strafverfolgung gegen den Gesuchsteller einzustellen (pag. 2). Eventualiter sei der Gesuchsteller von den erhobenen Anschuldigungen von Schuld und Strafe freizusprechen. Die Bussen und Gebühren gemäss dem Strafbefehl seien dem Gesuchsteller zurückzuerstatten und diesem eine Genugtuung von CHF 1'000.00 zu bezahlen (pag. 2).