2. Mit Strafbefehl vom 16. Juni 2020 im Verfahren BM 19 11047 erklärte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) des Vergehens gegen das Ausländerund Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) durch Täuschung der Behörden, begangen in der Zeit von ca. 18. September 2017 bis ca. 21. November 2018 in Bern, schuldig. Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend total CHF 15'000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.