II. Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. b StPO Folgendes erkannt: 1. Die Forderungen der Straf- und Zivilklägerin C.________ werden abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. III. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz 18 Bern, 29. Juni 2021 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident: