Unter diesen Umständen erscheint der getätigte Aufwand von 7.75 Stunden zwar als hoch, aber gerade noch angemessen. Die Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren beläuft sich damit auf insgesamt CHF 2'135.90 (inkl. Auslagen und MwSt.).