_ mit Kostennote vom 14. Dezember 2020 insgesamt einen Aufwand von 10.75 Stunden und ein Honorar von gesamthaft CHF 2'957.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend (pag. 138). Im Vergleich zu anderen Fällen, in denen der Beizug eines Verteidigers bzw. einer Verteidigerin zur angemessenen Ausübung der Verfahrensrechte geboten ist, war vorliegend sowohl die Bedeutung der Sache als auch deren Schwierigkeit klar unterdurchschnittlich, weshalb es den Aufwand möglichst gering zu halten galt. Unter diesen Umständen erscheint der getätigte Aufwand von 10.75 Stunden zwar als hoch, aber gerade noch angemessen.