10 nem Kunden zurückzugeben oder dass er dies möglicherweise auseinandergefaltet habe, weil es irrtümlicherweise gefaltet in der Kasse gewesen sei (pag. 85, Z. 139 ff.). Der Beschuldigte erklärte ferner, er könne sich nicht daran erinnern und könne nur spekulieren (pag. 85, Z. 167 f.).