Eine «unnatürliche Haltung» des Daumens lässt sich nach Ansicht der Kammer nicht erkennen. Dass der Beschuldigte den besagten Kassenzettel mit seiner rechten Hand gegriffen hat, macht die Version der Vorinstanz im Übrigen nicht gerade wahrscheinlicher, müsste sie doch mit beträchtlich trickreichen Kniffen verbunden gewesen sein, damit die angeblich eingeklemmten Banknoten für die Kamera unsichtbar bleiben und auch nicht aus der Hand fallen. Irgendwelche Anzeichen, wonach der Beschuldigte irgendetwas auf irgendeine Art beiseiteschaffen würde oder will (z.B. Griff zur Hosentasche), sind auf der besagten Aufnahme ferner nicht auszumachen.