Auf besagter Aufnahme ist der Beschuldigte zu sehen, wie er einen Kassiervorgang vornimmt. So nimmt er einen Geldbetrag mit seiner linken Hand entgegen (zwei Fünffrankenstücke, pag. 10) und tippt auf dem Kassenbildschirm etwas ein, worauf sich der Kassendeckel öffnet. Anschliessend entnimmt er der Kasse das Rückgeld (CHF 2.10, pag. 10) und händigt dieses dem Kunden bzw. der Kundin aus. Nach Abschluss dieses Kassiervorgangs behändigt der Beschuldigte unbestrittenermassen zwei Banknoten (gemäss Anklageschrift 100-er Note und 10-er Note) und faltet diese mehrfach mit beiden Händen.