12. Würdigung der Kammer Ein zentrales Beweismittel ist die vorliegende Videoaufnahme, auf der gemäss Darstellung der Straf- und Zivilklägerin bzw. ihres Sicherheitsdienstes eine Geldentnahme durch den Beschuldigten zu erkennen sei («Die zusammengelegten Noten hält er in der rechten Hand [schwarzer Handschuh] und verlässt damit den Kassenbereich», pag. 7). Dieser Ansicht kann sich die Kammer nicht anschliessen. Auf besagter Aufnahme ist der Beschuldigte zu sehen, wie er einen Kassiervorgang vornimmt.