37, Z. 24 f. und Z. 30 f.). Im Beisein seiner Verteidigerin gab er anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 6. Juli 2020 zusammengefasst zu Protokoll, er habe nicht gestohlen und «nehme diese Beschuldigung nicht an». Sie hätten ihm gekündigt und gesagt, er solle das (Anmerkung der Kammer: gemeint ist wohl das Protokoll vom 15. Februar 2019, pag. 8 f.) unterschreiben. Er habe sich geweigert, weil er das nicht gemacht habe (pag. 82, Z. 31 ff.). Er sei vorgewarnt worden, dass es Kameras gebe, und er habe gewusst, dass er aufgenommen werde. Was an diesem Tag passiert sei, wisse er nicht (pag. 83, Z. 76 f.).