- Weiter liegt das Protokoll der Befragung des Beschuldigten durch den Sicherheitsdienst der Straf- und Zivilklägerin vom 15. Februar 2019 vor, in der ihm auch die fristlose Entlassung eröffnet wurde. Der Beschuldigte wollte das Gespräch nicht führen und verweigerte offenbar die Unterschrift am Ende des Protokolls (pag. 8 f.).