Als Folge der am 28. Januar 2019 festgestellten Kassendifferenz von CHF –170.20 sei das Bildmaterial ausgewertet worden. Daraus sei ersichtlich, dass der Beschuldigte nach einem Kassiervorgang den Kassendeckel offen lasse und mindestens eine 100-er und eine 10-er Note klein falte, in der rechten Hand halte und damit den Kassenbereich verlasse. - Weiter liegt das Protokoll der Befragung des Beschuldigten durch den Sicherheitsdienst der Straf- und Zivilklägerin vom 15. Februar 2019 vor, in der ihm auch die fristlose Entlassung eröffnet wurde.