8 f.). Unter anderem ist festgehalten, dass es in der fraglichen E.________-Filiale trotz organisatorischer Massnahmen immer wieder zu nicht erklärbaren Kassendifferenzen (im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2019 von total CHF –5'323.10) gekommen sei, weshalb man wegen Verdachts auf Bargelddiebstahl eine verdeckte Kamera installiert habe. Als Folge der am 28. Januar 2019 festgestellten Kassendifferenz von CHF –170.20 sei das Bildmaterial ausgewertet worden.