Neben einem Screenshot aus der Videoaufnahme und einer kurzen Beschreibung dazu ist dem Protokoll noch ein Beleg (Kassenzettel) über einen konkreten Kaufvorgang bzw. dessen Verbuchung (Zeit, Artikel, erhaltenes Bargeld, Rückgeld) zugeordnet. - Ebenfalls vom Sicherheitsdienst stammt der Ereignisrapport vom 15. Februar 2019, in dem vor allem der Sachverhalt aus Sicht der Straf- und Zivilklägerin, der sie zur fristlosen Entlassung des Beschuldigten bewog, geschildert wird (pag. 8 f.).