Der Beschuldigte trägt an der rechten Hand einen schwarzen Gummihandschuh und faltet mutmasslich zwei sich in der Kasse befindliche Banknoten (1x CHF 100.00 und 1x CHF 10.00), bevor er den Kassendeckel schliesst, mit der rechten Hand den Kassenzettel greift, zerknüllt und in den links neben der Kasse stehenden Behälter wirft. Was darüber hinaus auf besagter Aufnahme zu erkennen ist und was nicht, ist vorliegend umstritten. Auf den Inhalt der Aufnahme ist deshalb noch in den nachfolgenden Erwägungen näher einzugehen (vgl. Ziff. 12 hiernach).