11. Beweismittel 11.1 Neben dem Anzeigerapport der Polizei vom 19. März 2019 (pag. 1 ff.) liegen der Kammer wie der Vorinstanz die von der Straf- und Zivilklägerin mit ihrem Strafantrag vom 19. Februar 2021 (pag. 4 f.) eingereichten Unterlagen vor: - Eine CD-ROM mit einer Videoaufnahme der über dem Kassenbereich installierten Kamera (pag. 3). Die Videoaufnahme zeigt einen unbestrittenermassen vom Beschuldigten am Abend des 27. Januar 2019 ausgeführten Kassiervorgang sowie das Geschehen einige wenige Sekunden davor und danach (Zeitstempel 19:21:26 – 19:22:04).