9. Zur Verwertbarkeit der Videoaufnahmen Die Vorinstanz verweist betreffend die Verwertbarkeit der vorliegenden Videoaufnahme zu Recht auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 452 vom 4. Juni 2020. Darin wurde ebenfalls ein Videoausschnitt der gleichen Kamera beurteilt (angeblich weiterer Vorfall im F.________ «E.________», selber Tag und selbe Kasse, andere beschuldigte Person) und im Ergebnis festgehalten, dass die Videoüberwachung des Kassenbereichs unter den gegebenen Umständen weder gegen Art. 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3;