Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass es im hektischen Verkaufsalltag mit hoher Anzahl an schnellen Transaktionen und mehreren Mitarbeitern an einer Kasse, welche erst nach drei Tagen abgerechnet werde, leicht zu unbeabsichtigten Differenzen kommen könne. Eine Differenz von CHF -170.20 in der Zeitspanne vom 26. bis zum 28. Januar 2019 sei auch ohne Verfehlungen des Beschuldigten erklärbar.