Es könne also nicht ausgeschlossen werden, dass ein anderer Mitarbeiter Geld aus der Kasse genommen habe, dies umso mehr, als der Kassenbestand bei Schichtwechsel nicht kontrolliert worden sei. Sodann seien in der Videoaufnahme absolut keine Anzeichen dafür ersichtlich, dass der Beschuldigte etwas beiseiteschaffen oder verstecken wolle, wie etwa ein Griff in die Hosentasche. Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass es im hektischen Verkaufsalltag mit hoher Anzahl an schnellen Transaktionen und mehreren Mitarbeitern an einer Kasse, welche erst nach drei Tagen abgerechnet werde, leicht zu unbeabsichtigten Differenzen kommen könne.