Der Beschuldigte habe ferner eine plausible und nachvollziehbare Erklärung geliefert, warum er den Gummihandschuh getragen habe. Dass er diesen als Teil seines Tatplans getragen habe, sei reine Spekulation. Die Vorinstanz verkenne, dass der Beschuldigte mehrere Gründe angegeben habe, weshalb er die Noten gefaltet habe. So sei denkbar, dass es sich um Geld gehandelt habe, welches bei einer früheren Transaktion von einem Kunden vergessen worden sei.