3 5. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 4. April 2019 vorgeworfen, er sei als Mitarbeiter des F.________ E.________ mit Einkassieren beschäftigt gewesen. Nach einer Transaktion mit einem Kunden habe er CHF 110.00 aus der Kasse genommen. Er habe das Geld an sich genommen, um es für sich zu behalten und zu gebrauchen, obwohl er gewusst habe, dass es dem Unternehmen gehöre und er daran kein Recht habe (pag. 11).