Diese Umstände können beim Gesuchsteller ohne Weiteres den Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit erwecken. Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle (erneut) festgehalten, dass Oberrichter C.________ das vorliegende Ausstandsgesuch vorbehaltlos unterstützt und darum ersucht hat, im Verfahren SK 20 482 durch ein anderes Mitglied des Obergerichts ersetzt zu werden. 10. Das Ausstandsgesuch ist nach dem Gesagten gutzuheissen. Der am Vollzugsbeschwerdeverfahren SK 20 482 beteiligte Oberrichter C.________ hat in den Ausstand zu treten. Die 1. Strafkammer hat sich für das hängige Verfahren SK 20 482 neu zusammenzusetzen.