3. Mit Verfügung vom 27. Januar 2021 wurde dem Gesuchsgegner Gelegenheit geboten, innert 20 Tagen schriftlich zum Ausstandsgesuch Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Gesuch nach durchgeführtem Schriftenwechsel in der Kammerzusammensetzung Oberrichter Gerber, Oberrichter Vicari und Oberrichterin Falkner beurteilt wird (pag. 7 ff.).