2. Mit Gesuch vom 26. Januar 2021 (eingegangen am 27. Januar 2021; pag. 1 ff.) beantragt Advokatin B.________ namens und auftrags des Gesuchstellers, Oberrichter C.________ (nachfolgend Gesuchsgegner) habe im Vollzugsbeschwerdeverfahren SK 20 482 wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten. Zur Begründung wird vorgebracht, dass Oberrichter C.________ im Strafverfahren gegen den Gesuchsteller bereits als Staatsanwalt beteiligt gewesen sei und diese Vorbefassung berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken könne. Er habe deshalb gemäss Art. 56 Bst. b StPO in den Ausstand zu treten. Jede Person habe nach Art.