Die Forderung des Privatklägers AM.________ auf eine angemessene Genugtuung von mindestens CHF 5'000.00 zuzüglich 5% Zins seit BN.________(Datum) ohne Ausscheidung von Kosten abgewiesen wurde. II. Im Zivilpunkt wird erkannt: 1. Die Forderung des Privatklägers AG.________ auf eine angemessene Genugtuung von mindestens CHF 5'000.00 zuzüglich 5% Zins seit BN.________(Datum) wird abgewiesen. 2. Die Forderung des Privatklägers AK.________ auf eine angemessene Genugtuung von mindestens CHF 5'000.00 zuzüglich 5% Zins seit BN.________(Datum) wird abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden.