Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin CK.________ für die amtliche Verteidigung von AE.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 8'514.35. AE.________ hat dem Kanton Bern ¼ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 2'128.60, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die amtliche Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von AE.________, Rechtsanwältin AF.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: