175 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'144.40 (1/4 der gesamten Gebühren und allgemeinen Ausgaben + CHF 20.00 Zeugenentschädigung). Die vollen Gebühren setzen sich je beschuldigte Person zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 1’425.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 3’000.00 Total CHF 4’425.00