Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher Dr. AD.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'125.00 AC.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 2/5, ausmachend CHF 4'450.00 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 Bst. a StPO). IV. Weiter wird verfügt: