2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), insgesamt bestimmt auf CHF 1’124.40. 172 Die vollen Gebühren setzen sich je beschuldigte Person zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 1’425.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 3’000.00 Total CHF 4’425.00