Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt AB.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 8'333.20. V. Weiter wird verfügt: Das von AA.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (10 Jahre ab Datum des rechtskräftigen Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz und Art. 261 Abs. 1 Bst. a StPO). 171 O. AC.________ I. AC.________ wird freigesprochen: