1. Das Widerrufsverfahren gegen Y.________ bezüglich des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Mai 2016 wird gestützt auf Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden vom Kanton Bern getragen. 3. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. II. Y.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft),