Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von W.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 19'649.55. W.________ hat dem Kanton Bern ¼ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 4'912.40, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von CHF 1'216.05 zwischen ¼ der amtlichen Entschädigung und dem darauf entfallenden vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von W.________, Rechtsanwalt X.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: