unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3’373.10, an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung an W.________ von CHF 2'757.95 (3/4 der beantragten Entschädigung) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (private Verteidigung bis zur Einsetzung einer amtlichen Verteidigung); unter Auferlegung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'200.00, an den Kanton Bern. III. W.________ wird schuldig erklärt: des Hausfriedensbruchs, begangen bzw. festgestellt am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft) zum Nachteil des AP.________ und in Anwendung der