Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Juni 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als erkannt wurde: 1. Das Widerrufsverfahren gegen W.________ bezüglich des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. August 2014 wird gestützt auf Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden vom Kanton Bern getragen. II. W.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft),